ZVI Bayern fordert Übergangslösung für Diplom-Ingenieure (FH)
In seiner Stellungnahme zum gemeinsamen Verordnungsentwurf der Obersten Baubehörde und des Umweltministeriums setzt sich der ZVI Bayern im Rahmen der Verbandsanhörung für eine Übergangslösung
für Diplom-Ingenieure (FH) ein.
Im Gegensatz zu jungen Beamtinnen und Beamten, die künftig bereits im Amt A11 mit der modularen Qualifizierung beginnen können und die deshalb durch die modulare Qualifizierung keine zusätzlichen Wartezeiten beim beruflichen Fortkommen haben, bedeutet die modulare Qualifizierung bei älteren Beamtinnen und Beamten einen zusätzlichen Zeitaufwand.
Auch der durch den Wegfall des Verzahnungsamts A13 vom Bayerischen Landtag ausdrücklich beabsichtigte Beschleunigungseffekt hat bei Beamtinnen und Beamten, die bei ihrer Zulassung zur modularen Qualifizierung bereits die Ämter A 13 oder A 13 + AZ erreicht haben, nicht den beabsichtigten Beschleunigungseffekt, weil diese sich oftmals bereits seit Jahren im Amt A13 befinden und damit die für eine Beförderung in das Amt A 14 vorgeschriebenen Mindestwartezeit bereits erfüllt haben. Ältere Beamtinnen und Beamte können deshalb nur unter der Voraussetzung in einem vergleichbaren Maße wie jüngere Beamtinnen und Beamte von der modularen Qualifizierung profitieren, wenn o.g. Besonderheiten im Rahmen einer Übergangslösung angemessen berücksichtigt werden.
Der ZVI Bayern hat dringend gebeten, insbesondere folgende
Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen:
a) Weitaus stärkere Berücksichtigung der angekündigten flexiblen und
passgenauen Ausrichtung der modularen Qualifizierung auf vorhandene Vorkenntnisse bzw. bereits erworbene Berufserfahrung, v.a. bei älteren Ingenieuren.
b) Berücksichtigung der vom Hochschulausschuss festgestellten
Gleichwertigkeit von Abschlüssen zum Diplom-Ingenieur (FH) mit universitären Diplom- und Masterabschlüssen.
c) Beibehaltung der bewährten Entscheidung nach Aktenlage.
d) Einfügung einer Übergangslösung für Beamtinnen und Beamte, die das 50.
Lebensjahr bereits überschritten haben und/oder die Ämter A13 oder A13 + AZ bereits erreicht haben.
e) Verzicht auf eine modulare Qualifizierung in Fachgebieten, in denen
bereits bei der 4. QUE wegen des kleinen Einstellungskorridors und des
dadurch entstehenden unverhältnismäßig hohen Aufwands auf die Durchführung eines Vorbereitungsdienstes verzichtet wurde.